Lebensmittel, die kein Gluten enthalten, können mit dem Symbol der durchgestrichenen Ähre gekennzeichnet werden. Bei Produkten, die von Natur aus kein Gluten enthalten, wie Reis oder Mais, entfällt diese Kennzeichnung.
Es gibt viele Getreidesorten und Produkte, die von Natur aus kein Gluten enthalten und von Zöliakiebetroffenen ohne Bedenken konsumiert werden können. Zum Beispiel:
- Reis, Mais, Buchweizen,Hirse, Amaranth, Quinoa,Tapioka, Kartoffeln
- Hülsenfrüchte
- Milch und viele Milchprodukte,
- Fleisch, Fisch, Eier
- Pflanzliche Öle, Obst
- Gemüse
Aus diesen Produkten lassen sich viele glutenfreie Gerichte zubereiten.
Im Handel ist außerdem ein breit gefächertes Sortiment an glutenfreien Produkten für Zöliakiebetroffene erhältlich, z. B. Mehl, Brot, Teigwaren, Kekse, Cerealien und vieles mehr. Diese speziellen Produkte erkennt man an den Auslobungen „glutenfrei“ oder „gluten-free“ auf der Verpackung. Sie werden meist aus einer Mischung der oben genannten glutenfreien Getreidesorten hergestellt. Diese Bezeichnungen garantieren, dass ein bestimmter Grenzwert von Gluten nicht überschritten wird und das entsprechend gekennzeichnete Produkt somit für Zöliakiebetroffene unbedenklich ist.
Symbol der durchgestrichenen Ähre
Weisen Lebensmittel beim Verkauf an den Konsumenten einen Glutengehalt von höchstens 20 mg/kg (= 20 ppm) auf, können sie mit der Bezeichnung „glutenfrei“ oder „gluten-free“ versehen werden. Zusätzlich haben Hersteller die Möglichkeit, auf den Verpackungen das Symbol der durchgestrichenen Ähre anzugeben, das von den Zöliakiegesellschaften vergeben wird. Dieses Symbol der durchgestrichenen Ähre gilt als Zertifizierung für glutenfreie Produkte auf europäischer Ebene. Dies ist eine freiwillige Angabe, welche eine zusätzliche Garantie für die Glutenfreiheit eines Produktes bietet. Hierbei ist nur jenes Symbol gültig, das von der Vereinigung der europäischen Zöliakiegesellschaften AOECS (Association of European Coeliac Societies) vergeben wird.
Kann Spuren von … enthalten
Es gibt Lebensmittel, die zwar in der Zutatenliste kein Gluten oder keine glutenhaltigen Lebensmittel enthalten, aber dennoch für Zöliakiebetroffene bedenklich sind, da sie im Produktionsprozess mit Gluten kontaminiert sein könnten. Beispielsweise wenn in einer Schokoladenfabrik auch Keksschokolade verarbeitet wird. Verbraucher können dies an der Kennzeichnung „Kann Spuren von Gluten enthalten“ erkennen. Dies ist jedoch eine freiwillige Angabe der Lebensmittelunternehmen, falls eine Verunreinigung mit Gluten nicht ausgeschlossen werden kann. Um sicher zu gehen, ob eine Spurenkennzeichnung erfolgt, da sich der Hersteller lediglich absichern möchte, oder ob tatsächlich eine Kontamination möglich ist und somit ein Produkt nicht empfehlenswert ist, können Verbraucher direkt beim Hersteller anfragen.